Ab sofort gilt „2G“

Touristische Beherbergung nur noch für Geimpfte und Genesene

Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein erlaubt touristische Beherbergung nur noch für Geimpfte und Genesene. Ausnahmen gibt es u.A. für Schüler und Geschäftsreisende.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung verabschiedet. Sie tritt am Montag, den 22. November 2021 in Kraft. Die wichtigsten Regeln:

Corona-Bekämpfungsverordnung

Beherbergung

Für die touristische Beherbergung gilt 2G: Wir dürfen nur noch Gäste empfangen, die geimpft oder genesen sind.

Ausnahmen gibt es für

  • Kinder bis zur Einschulung und
  • minderjährige Schüler, die sich vorab testen lassen oder belegen, dass sie in der Schule regelmäßig 2 Mal pro Woche getestet werden.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (und sich vorab testen lassen)

Für beruflich bedingte (sowie medizinisch bzw. zwingend sozialethisch notwendige) Aufenthalte gilt 3G (Vorab-Test vor Anreise erforderlich).

Gastro und Veranstaltungen

  • Für Gaststätten und Veranstaltungen in Innenräumen gelten äquivalente Regeln:
    • grundsätzlich 2G
    • Ausnahmen für dieselben Personengruppen wie für die touristische Beherbergung
    • Für geschlossene berufliche Veranstaltungen (Tagungen, Seminare etc.) gilt 3G.

Gäste, die im Außenbereich bewirtet werden, müssen beim Betreten der Innenräume eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

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Die Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, in Kraft ab Montag, den 22. November. Für touristische Beherbergung gilt ab sofort 2G.

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