Touristische Beherbergung nur noch für Geimpfte und Genesene
Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein erlaubt touristische Beherbergung nur noch für Geimpfte und Genesene. Ausnahmen gibt es u.A. für Schüler und Geschäftsreisende.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung verabschiedet. Sie tritt am Montag, den 22. November 2021 in Kraft. Die wichtigsten Regeln:
Beherbergung
Für die touristische Beherbergung gilt 2G: Wir dürfen nur noch Gäste empfangen, die geimpft oder genesen sind.
Ausnahmen gibt es für
- Kinder bis zur Einschulung und
- minderjährige Schüler, die sich vorab testen lassen oder belegen, dass sie in der Schule regelmäßig 2 Mal pro Woche getestet werden.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (und sich vorab testen lassen)
Für beruflich bedingte (sowie medizinisch bzw. zwingend sozialethisch notwendige) Aufenthalte gilt 3G (Vorab-Test vor Anreise erforderlich).
Gastro und Veranstaltungen
- Für Gaststätten und Veranstaltungen in Innenräumen gelten äquivalente Regeln:
-
- grundsätzlich 2G
- Ausnahmen für dieselben Personengruppen wie für die touristische Beherbergung
- Für geschlossene berufliche Veranstaltungen (Tagungen, Seminare etc.) gilt 3G.
Gäste, die im Außenbereich bewirtet werden, müssen beim Betreten der Innenräume eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Weitere Informationen:
- Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-HolsteinOpens in a new tab
- Antworten auf Häufig gestellte Fragen (Freizeit und Tourismus)Opens in a new tab