Ab dem 17. Mai 2021 gelten, nach gut 2 Wochen Modellregion, neue Regeln. Dann nämlich tritt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein in Kraft. Die Regeln aus der Verordnung sind jenen aus dem Modellprojekt sehr ähnlich – zu ähnlich um die Modellregion Nordfriesland parallel dazu fortzuführen. Die Modellregion wird also in die Landesverordnung überführt.
Es gelten dann in Schleswig-Holstein einheitliche Regeln, unter Anderem diese:
- Von zentraler Bedeutung bleibt das regelmäßige Testen: Vor Reiseantritt muss ein Test erfolgen. Bei Ankunft muss ein Testnachweis vorgelegt werden, dessen zugrunde liegender Test maximal 48 Stunden her sein darf.
- Spätestens alle 72 Stunden muss ein neuer Testnachweis vorgelegt werden.1
- Für den Besuch von Innengastronomie muss ein aktueller Testnachweis (max. 24 Stunden alt) vorgelegt werden. Außengastronomie kann auch ohne Vorlage eines negativen Testnachweises besucht werden.
- Ausgenommen von Test-Pflichten sind Kinder unter 6 Jahren.
- Weiterhin werden geimpfte (ab dem 15. Tag nach der letzten erforderlichen Impfung) und genesene Personen getesteten Personen gleichgestellt (§ 7 Absatz 2 SchAusnahmV)
Die Regeln gelten dann für Alle. Es wird nicht mehr zwischen teilnehmenden und nicht teilnehmenden Betrieben unterschieden. Es macht auch keinen Unterschied mehr, ob der Aufenthalt zu touristischen Zwecken oder zu „beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken“ erfolgt.
Weitere Informationen findet Ihr hier:
Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung könnt Ihr hier einsehen:
Irrtümer vorbehalten. Wir sind keine Juristen und wollen dennoch versuchen, unser Verständnis der wichtigsten Regeln – bezogen auf unsere Gäste – hier verständlich zu vermitteln. Im Zweifel haltet euch aber bitte an den Text der Verordnungen.
1. In der Modellregion galt: 48 Stunden nach Ankunft und dann alle 48 Stunden. Unsere Interpretation der neuen Verordnung ist, dass der Zeitpunkt der Ankunft für den spätestmöglichen Zeitpunkt des ersten Tests vor Ort keine Rolle mehr spielt, dass also die ersten 72 Stunden ab Vorab-Test zuhause gezählt werden.