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Nur für Geimpfte und Genesene

Neue Corona-Bekämpfungsverordnung: Aus „2G“ wird „2G Plus“

Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein erlaubt touristische Beherbergung nur noch für Geimpfte und Genesene. Seit dem 15. Dezember 2021 ist bei Anreise zusätzlich ein Testnachweis erforderlich.

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