Neue Corona-Bekämpfungsverordnung: Aus „2G“ wird „2G Plus“

Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein erlaubt touristische Beherbergung nur noch für Geimpfte und Genesene. Seit dem 15. Dezember 2021 ist bei Anreise zusätzlich ein Testnachweis erforderlich.
Ab sofort gilt „2G“

Die Landesregierung hat eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, in Kraft ab Montag, den 22. November. Für touristische Beherbergung gilt ab sofort 2G.