Neue Corona-Bekämpfungsverordnung: Aus „2G“ wird „2G Plus“
Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein erlaubt touristische Beherbergung nur noch für Geimpfte und Genesene. Seit dem 15. Dezember 2021 ist bei Anreise zusätzlich ein Testnachweis erforderlich.